Weine die Definition

Nur ein Getränk, das von Früchten der Weinrebe stammt, darf die Handelsbezeichnung „Wein“ tragen. Laut der Gesetzgebung in der EU muss ein Wein mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Weine im weiteren Sinne

Likörweine oder verstärkte WeineBei verstärkten Weinen ist in der Regel eine Verstärkung (Aufspritung) mit Weinbrand notwendig, da die Hefen bei 17,5 Volumenprozent Alkohol absterben. Deshalb wird durch die weitere Zugabe von Alkohol in Form von Weinbrand die Gärung gestoppt. Zu den verstärkten Weinen zählen Madeira, Marsala, Sherry, Portwein, Banyuls, Gletscherwein.SchaumweineAls Schaumweine - wegen des Gehaltes an perlendem Kohlendioxidgas - gelten Champagner, Sekt, Cava, Prosecco, Perlwein.Nicht ausgegorener WeinWein, der noch während der Gärungsphase getrunken wird, ist unter dem Oberbegriff Neuer Wein als Federweißer, Federroter, Sauser, Sturm, Bremser oder dergleichen im Handel.Weinhaltige GetränkeWeinhaltige Getränke enthalten außer Wein noch andere Stoffe - zur Aromatisierung oder zur Verdünnung. Zu den weinhaltigen Getränken gehören Sangría, Vermouth, Weinmischgetränke, Weinschorle oder Gespritzter.

Weinähnliche Getränke

Weinähnliche Getränke sind solche, die nicht aus dem Saft der Beeren der Weinrebe hergestellt werden, sondern aus dem fruchtzuckerhaltigen Saft anderer Früchte oder aus sonstigen fruchtzuckerhaltigen Grundstoffen, wie Obstwein, Met (aus Honig), Rhabarber-Wein. Weine aus anderen Früchten als Weintrauben müssen immer den Namen der vergorenen Frucht enthalten (beispielsweise Wein aus Äpfeln = Apfelwein). Zu den weinähnlichen Getränken zählen keine Erzeugnisse aus stärkehaltigen Grundstoffen. Deswegen ist der Reiswein trotz seines Namens kein weinähnliches Getränk.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Weine aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.