Qualitätsstufen
Das Deutsche Weingesetz bestimmt nur die Kennzeichnung von in der Bundesrepublik erzeugten Weinen und enthält folgende Qualitätsanforderungen und Bestimmungen:Tafelwein muss über mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol verfügen.Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter.Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss bestimmte charakteristische Merkmale des Anbaugebiets aufweisen. Das Etikett ist mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil. Qualitätswein mit Prädikat: Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Weinbauzone und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:Prädikat Kabinett (mind. 67° Öchsle)
Prädikat Spätlese (mind. 88° Öchsle)
Auslese (mind. 104° Öchsle)
Prädikat Beerenauslese/Eiswein (mind. 120° Öchsle)
Prädikat Trockenbeerenauslese (mind. 154° Öchsle) verlangt Handlese.
Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese, zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7° C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden. Qualitätsweine mit Prädikat dürfen nach deutschem Recht nur aus einer Rebsorte gekeltert sein, Verschnittweine sind als Qualitätsweine zu bezeichnen, auch wenn die dazu verwendeten Weine jeder für sich den Status eines Qualitätsweins mit Prädikat beanspruchen können.An Tafelweine und Landweine werden nur geringe Anforderungen bezüglich Alkoholgehalt, Mostgewicht und Herkunft gestellt. Allerdings werden auch einige der Spitzenweine der jeweiligen Regionen als einfache Tafelweine deklariert, wenn sie beispielsweise wegen der angebauten Rebsorte per Gesetz nur als Tafelwein bezeichnet werden dürfen.Außerhalb der Bundesrepublik erzeugte Weine behalten beim Import die Qualitätsstufen ihres Herkunftslandes bei. Eine Kennzeichnung nach deutschem Recht findet nicht statt, ein direkter Vergleich der Qualitätsstufen ist nicht praktikabel, da die verschiedenen, ausländischen Gesetzgebungen die Ausbaumethoden "Verschnitt" und "Chaptalisation" unterschiedlich behandeln.
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